AGB – Moto-Event GmbH
Stand
28.11.2017
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit Moto-Event GmbH, A-3372 Blindenmarkt,
Weitgraben 24, FN 458077v (im Folgenden: Moto, wir oder uns), gelten
ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser
Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen
und künftigen Geschäftsverkehr mit Moto, auch wenn darauf nicht ausdrücklich
Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder
ergänzende Regelungen - insbesonders allgemeine
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner - werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn dies von Moto ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurde.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss / Kostenvoranschlag
§ 2.1 Angebot und Vertragsabschuss
Angebote von Moto sind freibleibend und drei Wochen gültig, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des
Vertragspartners gilt erst mit der Moto Auftragsbestätigung oder mit der
Leistungserbringung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
Etwaige für die Ausführung des Vertrages nötige, von Behörden oder
Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der Moto
diesbezüglich zu informieren und gegebenenfalls schad-
und klaglos zu halten hat.
§ 2.2 Kostenvoranschlag
Ein
Kostenvoranschlag wird von Moto nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch
keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach
Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird
Moto den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um
unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte
Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen
Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind
entgeltlich.
§
3 Umfang des Auftrages
§ 3.1 Der
Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
§ 3.2 Moto
ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder
teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt
ausschließlich durch Moto selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes
Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
§ 3.3 Für die vom Auftraggeber beigestellten
Materialien und Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Für deren
Funktionsfähigkeit und Sicherheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der
Einbau und die Verarbeitung der beigestellten Güter werden gesondert in
Rechnung gestellt.
§
4 Teilnehmeraufklärung
§ 4.1 Der
Teilnehmer wird darüber aufgeklärt, dass das Befahren der Rennstrecken nur mit
einem - für den Einsatz auf einer Rennstrecke - technisch einwandfreien
Motorrad, mit geeigneter und voll funktionsfähiger Motorradschutzbekleidung und
in einem - der Risikosportart - angemessenem körperlichen Zustand gestattet
ist, um die mit dem Motorradrennsport verbundenen Gefahren und Risiken möglichst
gering zu halten. Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift
beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug - auf der gesamten
Streckenanlage - weder lenken noch in Betrieb nehmen. Ab einem Alkoholgehalt
des Blutes von 0,0 g/l (0,0 Promille) oder ab einem Alkoholgehalt der Atemluft
von 0,0 mg/l gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol
beeinträchtigt.
§ 4.2 Der Teilnehmer erklärt gegenüber allen anderen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Streckenpersonal, andere Teilnehmer) den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm durch deren Verhalten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden und Schäden die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des beschränkt hafteten Personenkreises verursacht werden. Sollte eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände (wie z.B. höhere Gewalt) abgebrochen werden, so gebührt Moto dennoch das volle vereinbarte Entgelt.
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden
Teilnehmer verpflichtend
§
5 Geheimhaltung / Datenschutz
§
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche
ihm von Moto zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im
Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu Moto
bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu
bewahren und diese ohne Zustimmung von Moto Dritten in keiner wie immer
gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters
verpflichtet sich der Auftraggeber Informationen nur auf „need
to know“-Basis und nur im
Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
§
5.2 Moto ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.
§
6 Entgelt / Nenngeld
§
6.1 Nach Lieferung der Ware oder
Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erhält Moto ein Entgelt gemäß der
Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Moto ist berechtigt Zwischenabrechnungen
zu legen und entsprechende Akonti zu verlangen. Das
Entgelt ist jeweils mit unserer Rechnungslegung fällig.
§
6.2 Anfallende Barauslagen, Spesen,
Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Moto vom Auftraggeber
zusätzlich zu ersetzen, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind.
§
6.3 Unterbleibt die Ausführung der
vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers
liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses durch Moto,
so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts
abzüglich ersparter Aufwendungen.
§
6.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Moto von seiner
Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung
weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht
berührt.
§
6.5 Eine Anmeldung zu den 1000PS Bridgestone Trackdays ist ausschließlich per Online-Reservierung und Online-Bezahlung möglich. Nach der Online-Buchung gelangst Du zur Onlinebezahlung. Dort kannst zu zwischen Bezahlung mittels Kreditkarte, Sofortüberweisung, Bankeinzug oder Paypal wählen. Nach erfolgter Zahlung erhältst Du eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen per e-Mail zugeschickt. Bitte prüfe ggf. Deinen Spamordner, die E-Mail wird sofort und ohne Zeitverzögerung zugestellt.
Solltest du keine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben, wende dich bitte unverzüglich an Tanja Müller - trackdays@1000ps.at bzw. +43 2622 / 87 101. Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzeptiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können.
§
6.6 Stornierungen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an trackdays@1000ps.at oder Post an Tanja Müller, 1000PS Internet GmbH, Emmerberggasse 5, 2700 Wiener Neustadt Österreich, die im Auftrag der Moto-Event GmbH die Verwaltung der Teilnehmer übernimmt.
Stornierung bis 8 Wochen vor dem Event: 80% des Nenngeldes werden zurück überwiesen
Stornierung bis 3 Wochen vor dem Event: 50% des Nenngeldes werden zurück überwiesen
Stornierung innerhalb 3 Wochen vor dem Event: Der volle Betrag verbleibt beim Veranstalter. Der Teilnehmer erhält eine 50% Gutschrift für eines unserer nächsten Events.
Umbuchungen werden behandelt wie Stornierungen.
Stornierungen und Änderungen an der Buchung sind aus organisatorischen Gründen nur bis 72 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Ein Weiterverkauf eines bereits bezahlten Startplatzes von einem Teilnehmer an einen anderen Teilnehmer ist NICHT möglich! Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzeptiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können.
§ 7 Erfüllungsort / Gefahrtragung
Erfüllungsort ist Moto-Event GmbH, A-3372 Blindenmarkt,
Weitgraben 24.
Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner.
Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim
Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Moto
Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (samt
Zinsen und Nebengebühren) unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwirbt Moto Miteigentum an
den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
§
9 Abnahme / Teillieferung
Der
Vertragspartner ist verpflichtet, die von Moto zur Verfügung gestellten
Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern keine eigenständige Abnahme
durchgeführt wird, gelten sämtliche Leistungen spätestens 14 Tage nach
Erbringung oder Lieferung als abgenommen.
Dienst-
und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
Sofern
Moto Lieferungen und Leistungen teilbar sind, sind Teillieferungen und
Teilabnahmen zulässig.
§10 Schutz des geistigen
Eigentums
§
10.1 Die Urheberrechte an den von Moto,
seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen,
Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während
und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag
umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht
berechtigt, das Werk (die Werke) ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung zu
verkaufen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht
durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung
von Moto – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber
Dritten.
§
10.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen
diese Bestimmungen berechtigt Moto zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung einer gesonderten Vergütung sowie
anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder
Schadenersatz.
§ 11 Lieferverzug / Rücktritt
§ 11.1 Die Lieferfristen und -termine werden von Moto nach
Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher
Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistung an den Vertragspartner.
§ 11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen
Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 3-wöchigen -
Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend
zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder
Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
§ 11.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist Moto
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
entstanden sind und dieser auf Begehren von Moto weder Vorauszahlung leistet,
noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
b) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die
Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags
vorliegen oder der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat.
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der
Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Moto sind im Falle des
Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung vom
Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von Moto erbrachte Vorbereitungshandlungen.
§ 12 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß § 9
dieser AGB.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. §
924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner
unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Moto ist im Falle der
Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch,
Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne
unserer schriftlichen Einwilligung der Auftraggeber selbst oder ein vom uns
nicht ermächtigter Dritter an den vom Vertrag umfassten Gegenständen Änderungen
vornimmt.
Gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen verlängern die
Gewährleistungsfrist nicht.
Sofern Moto Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt und/oder
andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese nach Aufwand
verrechnet.
Das Regressrecht des § 933b ABGB findet keine Anwendung.
§ 13 Haftung / Schadenersatz
§
13.1 Mit der Ausnahme von Personenschäden, ist die Haftung von Moto für alle
sich aus welchem Rechtsgrund auch
immer ergebenden Ansprüche auf vorsätzliches und grob
fahrlässiges Handeln beschränkt.
In diesem Sinne ist für uns auch der Ersatz von
indirekten Schäden sowie Folgeschäden (insbesondere Mangelfolgeschäden) - wie
z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten und
Informationen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus
Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber - ausgeschlossen.
§ 13.2 Die Haftung von Moto ist für jeden
denkbaren Fall der Haftung unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche,
aus welchem Rechtsgrund immer, mit dem Auftragswert gedeckelt.
§
13.3 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis
von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.
§ 13.4
Sind Vertragsstrafen vereinbart, so sind darüber hinausgehende Ansprüche, egal
aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
§
13.5 Moto ist von einer etwaigen
Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit und die Beweislastumkehr gemäß
§ 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
§
13.6 Die Teilnahme des Sportlers an der
jeweiligen Veranstaltung erfolgt hinsichtlich sporttypischer Risiken auf eigene
Gefahr. Dem Sportler ist daneben auch bewusst, dass aufgrund unvorhersehbarer
oder untypischer Gefahren, insbesondere durch ein Fehlverhalten von
Beteiligten, Schäden eintreten können.
Der
Teilnehmer haftet gegenüber allen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter,
Streckenpersonal, andere Teilnehmer) für sein Verhalten sowie für den
einwandfreien technischen Zustand seines Motorrades und bestätigt weiters, dass er die Verhaltensregeln auf dem gesamten
Rennstreckengelände (inkl. Fahrerlager) genau kennt und befolgt.
§ 14 Gerichtsstand / Rechtswahl / Mediation
§ 14.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder
Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich
in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von Moto vereinbart.
§ 14.2 Rechtswahl
Für dieses Vertragsverhältnis wird die Geltung
österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen
des österreichischen IPRG sowie sonstiger Kollisionsnormen vereinbart.
§ 14.3. Mediation
Für
den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich
geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur
außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus
der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der
Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden
können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche
Schritte eingeleitet.
§
15 Elektronische Rechnungslegung
Moto ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen
auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich
mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich
einverstanden.
§ 16 Weitere Bestimmungen
§ 16.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.
Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem.
Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
möglichst nahe kommt.
§ 16.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 16.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen,
welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
§ 16.4 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
§ 16.5 Verbraucher
Für Verbraucher
gelten die zwingenden Regeln des KSchG soweit sie den obigen Bestimmungen
widersprechen.
Fa. Moto-Event GmbH
Weitgraben 24
3372 Blindenmarkt
FN 458077v